Im heutigen Seminar haben wir über unsere aktuellen Arbeitsstände gesprochen. Die meisten Kommilitonen haben jetzt, so wie ich, ihre theoretischen Betrachtungen abgeschlossen und wenden sich nun ihrem konkreten Fall zu.
Zwei Erkenntnisse nemen ich für meine weitere Arbeit mit:
- Verwertungsrechte von Bildern. Dass ich nicht einfach aus der Google-Bildersuche ein Bild in meinen Blog einfügen kann, war mir schon klar. Das man aber auch bei der Verwendung von Screenshots aufpassen muss oder sogar bei Logos von Unternehmen, ist mir nicht wirklich bewusst gewesen. Bei Sreenshots ist es wichtig, dass es als eine Art Zitat gehandhabt wird, also im laufenden Text wirklich Bezug zu dem Screenshot genommen wird. Nicht vergessen, das Datum hinzuzufügen! Handelt es sich um Logos, muss geprüft werden, was das Unternehmen auf seiner Website zu den Verwertungsrechten schreibt. Bei Lufthansa bin ich davon ausgegangen, dass ich das Logo im öffentlichen Downloadbereich der Internetseite finden kann. Doch auch nach 15-minütiger Suche, bin ich lediglich auf Wikipedia Einträge gestoßen, die das Logo bereitstellen, allerdings mit dem Verweis, dass die Verwendungsrechte nur für enzyklopädische Einträge gelten. Als ich Herrn Kreuzberger darauf angesprochen habe, suchten wir zusammen im Disclaimer, was dazu stand. Dort wurde darauf verwiesen, dass jegliche Verwendung von Bildern und Texten die schriftliche Zustimmung der Lufthansa AG braucht. Das heißt also, dass ich für meine interaktive Grafik mit dem Lufthansa Logo, die ich letztes Mal erstellt habe, eine Berechtigung einholen muss. Meine nächste Aufgabe ist es also, eine Mail an die Lufthansa zu schreiben und zu fragen, ob ich das Logo in meinem Blog verwenden darf. Außerdem habe ich mich auch blauäugig den Logos von YouTube und Co. bedient. Deswegen muss ich jetzt auch suchen, ob sich dazu Äußerungen in den Datenschutzbestimmungen der einzelnen Netzwerke finden kann.
- E-Portfolio: Ich sprach das Thema an, da ich mir nicht sicher war, ob das, was ich bisher schon gemacht habe, den Anforderungen eines E-Portfolios gerecht wird. Der Dozent erklärt noch einmal genau, was für ihn ein E-Portfolio darstellt und brachte verschiedene Anwendungsbeispiele. In der Kategorie „Über diesen Blog“ ergänzte ich passend dazu noch zwei Sätze zur Beschreibung des E-Portfolios. Hier noch Mal die Zusammenfassung, die ich aus seiner Beschreibung mitnehme: Verschiedene digitale Artefakte (Bilder, Videos, Tweets…)ergeben ein Ganzes. In meinem Blog wird auf verschiedenste mediale Bestandteile verwiesen, wie bspw. ein YouTube Video, eine Online-Mindmap, ein Wiki-Eintrag. Weiter Möglichkeiten sind mit seiner Learning Community einen Chat oder einen Podcast zu führen, wie es Kommilitonen schon gemacht haben, oder anderweitig mit ihnen zu kommunizieren und diesen Prozess oder die Ergebnisse daraus festzuhalten. All diese Sachen sind Fragmente, die über den Blog vernetzt werden können und eine Sammlung an unterschiedlichen medialen Beiträgen zu einem Thema darstellen.
Das man Screenshots nur als Zitat nehmen kann habe ich neulich ja bereits in einem Posting festgestellt (hast du wohl nicht gelesen ;) ) aber wie sieht es denn aus, wenn das Logo Teil des Screenshots ist? bspw. Screenshot der Facebook-Seite, wo das Logo natürlich drauf ist?
AntwortenLöschenOh je, ich beherrsche die deutsche Sprache eigentlich. Dass mit Doppel "s" war natürlich gemeint ;)
AntwortenLöschenDoch Chris, ich hatte deinen Beitrag dazu wirklich schon gelesen und erinnerte mich auch im Seminar dran ;) Aber wir haben es dort noch etwas ausführlicher besprochen. So meine ich mich auch zu erinnern, dass du vermeiden solltest, dass Logo mit im Screenshot zu haben. Die Rechte daran halten die Unternehmen, ob du es quasi abfotografierst oder rauskopierst, ist da quasi egal. Also vermeide das lieber. Ich habe mich vorhin etwas genauer mit den Bildrechten von Logos der Unternehmen beschäftigt und fand dazu eine ganz gute Website: http://www.e-recht24.de/artikel/blog-foren-web20/7095-youtube-twitter-facebook-logonutzung.html. Da steht noch mal recht detailliert, dass du jeglicher Verwendung der Logos mit den Unternehmen absprechen musst und du eine Zustimmung von ihnen brauchst. Also sei mal lieber vorsichtig mit den Screenshots. Ich würde Nils noch Mal Bescheid geben, dass er seine Meinung dazu schreibt, der kann sich sowas doch immer gut merken ;)
AntwortenLöschenBtw: Ich glaube eine Möglichkeit, das Problem mit dem Logo zu umgehen ist, wenn man es verpixelt oder verschwimmen lässt.
AntwortenLöschenLiebe Elisabeth, hattes du denn inzwischen Erfolg mit deiner Lufthansa-Anfrage? Da ich auch wie du Logos von diversen Unternehmen genutzt habe, musste ich diese ebenfalls entfernen. Allerdings hatte ich bei meinem Untersuchungsgegenstand Glück, von diesem darf ich Screenshots der Logos, Texte, etc. verwenden. Vielleicht bekommst du ja auch noch eine positive Antwort von der Lufthansa, es ist scheinbar nicht unmöglich :)
AntwortenLöschenHi Kristina,
AntwortenLöschenLeider habe ich bisher noch keinerlei Antworten bezüglich Logowerwendungen bekommen :(
Ich werde dazu auch den nächsten Blogeintrag verfassen und das etwas genauer erklären.
Aber danke der Nachfrage!